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Udo Lemnitzer - Gutachter für Dächer

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Dachdeckermeister Udo Lemnitzer, Ihr Sachverständiger für Dächer in Sachsen
Grafik Haus- schematische Darstellung
Informationen zu meiner Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk.

Seit dem Jahr 2003 bin ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sie auf den Dächern Sachsens unterwegs.
In meiner langjährigen Arbeit als Sachverständiger kann ich auf einen fundierten Erfahrungsschatz zurückgreifen mit dem ich schon in vielen Projekten mitwirken und Bauherren, Gerichte und Versicherer bei Problemlösungen unterstützen konnte.

Wobei kann Ihnen ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger helfen?

Wenn Sie :  
  • in einem aktuellen Bauvorhaben Beratungsbedarf haben,
  • eine Immobilie erwerben wollen,
  • an Ihrer Immobilie einen Schaden am Dach vermuten,
  • durch Sturm-, Hagel- oder Schneedruckschäden Schäden an Ihrer Immobilie verursacht wurden, die Sie bewerten lassen wollen.

Ich unterstütze Sie durch:
  • Objektberatungen,
  • Überprüfung der handwerklichen Ausführung auf Funktionsfähigkeit und fachliche Richtigkeit,
  • Dokumentation von Schäden,
  • Ermittlung von Schadensursachen,
  • Prüfung von Aufmaßen und Abrechnungen.

Wodurch kennzeichnet  sich ein von der Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger aus

Der der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird von einer staatlichen Bestellungskörperschaft ( z.B. Handwerkskammer) bestellt und vereidigt.
Die öffentliche Bestellung durch die Handwerkskammer dokumentiert die besondere Qualifikation auf dem Sachgebiet, in meinem Fall ist dies das Dachdeckerhandwerk.
Ein von einer Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger verfügt über ein hohes Maß an Erfahrung und Wissen.
Diese Qualifikation muss durch eine besondere Prüfung nachgewiesen werden.
Durch die Vereidigung erhalten Sie die Gewissheit, dass das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet wird.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet und muss dies der Bestellungskörperschaft nachweisen.   

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist zur Sorgfältigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität verpflichtet.   
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